AGB - Pauschalreisen

1. Vertragsschluss

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Bikefriends & More GmbH (im Folgenden: „bikefriends“) den
Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die
ergänzenden Informationen von bikefriends für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei
Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von bikefriends zustande.
Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für
Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben.

1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen
Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält. Es reicht die Übermittlung auf einem
dauerhaften elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist bikefriends an
das neue Angebot 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
soweit bikefriends bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und – bei Buchung einer
Pauschalreise – die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist
gegenüber bikefriends die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.4 Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von bikefriends gegebenen vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3
bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen bikefriends
und Ihnen ausdrücklich vereinbart wird.

1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im
Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien,
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

2. Bezahlung

2.1 Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung unabhängig davon, ob eine Pauschalreise
oder eine Einzelleistung gebucht wurde, die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die
Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe
der nachstehenden Ziffern zu leisten:

2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 250 € pro Person fällig.

2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Leistung – wie
gebucht – durchgeführt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte
Preis sofort fällig.

2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils
sofort fällig.

2.5 Werden fällige Zahlungen von Ihnen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach
Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann bikefriends von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn,

dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt. Bikefriends kann bei Rücktritt
vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern
5.2, 5.5 verlangen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Vor Vertragsschluss kann bikefriends jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen,
über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach
Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von bikefriends nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Bikefriends wird Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Gegebenenfalls wird bikefriends Ihnen eine unentgeltliche
Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt,
innerhalb einer von bikefriends gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu
verlangen, wenn bikefriends Ihnen eine solche angeboten hat. Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von
bikefriends zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber bikefriends reagieren, dann können Sie entweder der
Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung –
die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder
unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber bikefriends nicht oder nicht innerhalb der
gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung
gemäß Ziffer 4.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.

4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Hatte bikefriends für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten
Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der
Differenzbetrag zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktrittsgebühren

5.1 Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
bikefriends zu erklären.

5.2 Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder treten Sie die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung
nicht an, so verliert bikefriends den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann bikefriends eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von bikefriends zu vertreten ist und am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die
Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von
Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von bikefriends unterliegen und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die
Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts
der von bikefriends ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was bikefriends durch anderweitige
Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von bikefriends zu
begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, bikefriends sei durch seinen Rücktritt

kein Schaden entstanden oder die bikefriends zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von
geforderte Entschädigungspauschale.

5.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den
Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise- bzw. Leistungsort
einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von bikefriends zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente,
wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

5.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person /pro Wohneinheit bei Rücktritt:

5.4.1 Standard-Gebühren:

Reise / Leistung ohne eine Flugbeförderung werden bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 30%, ab
dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 50% , ab dem 17. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 80% , ab dem
3.Tag vor Reiseantritt 90% des vereinbarten Preises fällig.

Bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme am Anreisetag werden 100% des vereinbarten
Preises fällig.

5.5 Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend (Ziffer 5.4) festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich bikefriends vor, dann anstelle der
Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis Ihrer
Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen von bikefriends aus anderweitiger
Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen hat bikefriends die Höhe der konkreten
Entschädigung zu begründen.

5.6 Ist bikefriends infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten
Preises verpflichtet, hat bikefriends die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor
Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe
unten Ziffer 6.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem
Fall rechtzeitig, wenn sie bikefriends nicht später als sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht.

6. Umbuchung, Gebühr, Ersatzperson

6.1 Auf Ihren Wunsch nimmt bikefriends, soweit durchführbar, bis zum 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn
eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins,
des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte
Gebühr von 35€ pro Person erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften und Anbietern
von Unterkünften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf
die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen
zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten
und damit zu höheren Endpreisen führen können. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie
Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer
1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.4 bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden.

6.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn können Sie auf einem dauerhaften

Datenträger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie bikefriends spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Bikefriends
kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte
vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist
bikefriends berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten
pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende

Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bikefriends hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in
welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den
Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigerer Kosten entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Für
den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7. Rücktritt und Kündigung durch bikefriends

7.1 Bikefriends kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten
Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch bikefriends von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das
gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Bikefriends behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl.
Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bikefriends muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2 Bei Pauschalreisen kann bikefriends bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4
Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Bikefriends informiert den
Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

7.3 Bikefriends kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn bikefriends aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat
bikefriends den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt bikefriends
vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

8. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

8.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Bikefriends
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

8.2 Sie können eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln
erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne
schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte
verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

8.3 Soweit bikefriends infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
kann, können Sie weder Minderungsansprüche nach noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf
mangelhafte Leistungen geltend machen.

8.4 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet bikefriends
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von bikefriends verweigert wird oder wenn die
sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die
Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden bikefriends im Fall einer Kündigung
nach dieser Ziffer nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu
erbringenden) Leistungen entfallenden Teil des vereinbarten Preises.

9. Schadensersatz

9.1 Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises
(Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen

verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der
Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für bikefriends nicht vorhersehbar
oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei
Buchung einer Pauschalreise kann er auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos
aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

9.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von bikefriends für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten
Preises beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

9.3 Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle gegen bikefriends gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des
vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter
Leistung.

9.4 Bikefriends haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen
bikefriends ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

10.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran
mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich dem
bikfriends Service bzw. der örtlichen Vertretung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist der bikefriends
Service bzw. die angegebene Kontaktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B.
Transfer-Unternehmen, Hotelier). Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der
Leistungsbeschreibung.

10.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

11. Verjährung

Ihre Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs.
1 BGB. Die gesetzlichen Ersatzansprüche der bikefriends wegen Veränderung oder Verschlechterung der
Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach
Reiseende.

12. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform

Bikefriends nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung
nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU
Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt,
soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach
deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.

14. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen. Diese
Buchungsbedingungen und Hinweise gelten für den Anbieter bikefriends-schon GmbH, Hehn 377, 41069
Mönchengladbach, Handelsregister Amtsgericht Moenchengladbach HRB .


AGB für die Buchung von Mieträdern

Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften sind die Mieter, auch in der Gruppe, selbst verantwortlich.
Da es im spanischen Verkehrsrecht einige Besonderheiten gibt, ist es obligatorisch, dass sich der Mieter vor
Antritt der Fahrt über diese informiert! Das Tragen eines Helms ist in Spanien gesetzlich geregelt und sollte
daher nicht nur aus Gründen der eigenen Sicherheit erfolgen. Auf allen geführten Fahrten mit dem Rad ist
das Tragen eines Helms obligatorisch!

Eine online Reservierung für weniger als 4 Tage ist nicht möglich. Reservierungen für den nächsten Tag
können online nur bis 13 Uhr getätigt werden.

Räder können vor Ort auch 1, 2 oder 3 Tage gemietet werden - immer vorbehältlich Verfügbarkeit. Bei der
Buchung vor Ort muss ein Personalausweises oder eines Reisepasses vorgelegt werden.

Sollte das gewählte Rad nicht in der Wunschstation verfügbar sein, ist es möglich dieses gegen einen Aufpreis
von 15,00 € pro Rad zur gewünschten Station zu bringen. Diese Serviceleistung ist direkt mit der Radbuchung
hinzu zu buchen und kann nicht kurzfristig erfolgen.


Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein sauberes, sorgfältig gewartetes Fahrrad in verkehrssicherem Zustand,
inklusive der zugehörigen Ausstattung. Pedale sind vom Mieter selbst mitzubringen. Vermietung von Pedale
gegen Aufpreis und nur nach vorhergehender Reservierung, bzw. Bestätigung dieser, möglich.

Die Übergabe des Fahrrades erfolgt am Vormittag des ersten Miettages, während der Öffnungszeiten. Eine
termingerechte (bestimmte Uhrzeit) oder gar vorzeitige Ausgabe bedarf schriftlicher Bestätigung seitens des
Vermieters.

Übergabe- und Rückgabetag gelten jeweils als ein Miettag.


Das Fahrzeug ist je nach Typ ausgestattet mit:

Rennrad/ Multistreet - Bike:

Pumpe, Satteltasche (inkl. 1 Ersatzschlauch, Reifenheber) , Rücklicht der Marke „Sigma“ (3er Set, bestehend
aus Rücklicht, Halterung, Ladekabel), Sigma-Overclamp-Butler, Sigma- Bikecomputer


Multisport:

Pumpe, Satteltasche (inklusive 1 Ersatzschlauch, Reifenheber), Front- und Rücklicht, Flat- Pedale, Sigma-
Bikecomputer


E-Bike Typ „Trekking“:

Pumpe, Satteltasche (inklusive 1 Ersatzschlauch, Reifenheber oder ggf. Pannenspray), Front- und Rücklicht,
Flat-Pedale, Ladegerät, Schlüssel fuer die Batterie, Display gemäß Rad-Typ


E- Rennrad/ E-Gravel:

Pumpe, Satteltasche (inklusive 1 Ersatzschlauch, Reifenheber), Sigma-

Rücklicht, Ladegerät, Display gemäß Rad-Typ



Sollten während der Mietzeit Teile des Fahrrades bzw. der Ausrüstung aufgrund eines Verschuldens des
Mieters gestohlen werden oder zur Rückgabe des Fahrrades fehlen, ist der Zeitwert der fehlenden Gegenstände
zu ersetzen.


Aufstellung der Werte für die Ausrüstung bei Erwerb

E-Bike Batterie: € 780

Fahrassistent/Display des E-Bikes: € 120.00

Batterieladegerät: € 90

SKS-Pumpe: € 10

E-Bike Schlüssel: € 15

Schlüssel „Vorhängeschloss“: 10€

„Basic“ - Tachometer von Sigma: € 10

Test-Geräte der Marke Sigma: Gemäß den Verkaufspreisen in Shop von

Bikefriends Schon

Satteltasche: 25€

Rücklicht: 25€ (nur das USB-Kabel: 5€)



Reparaturen während der Mietzeit:

Der Mieter ist verpflichtet, Reparaturen in den Betriebsstätten des Vermieters durchführen zu lassen. Das
Aufsuchen anderer Werkstätten ist nur mit dem vorherigen Einverständnis des Mieters zulässig. Sollte dieses
nicht erfolgt sein, so müssen evtl. anfallende Kosten vom Mieter getragen werden. es sei denn, dass bikefriends
mit der Reparatur in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder
Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Wird während der Mietzeit eine Reparatur
notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, so muss der Vermieter dies
unverzüglich und schnellstmöglich realisieren. Gegebenenfalls ist nach Verfügbarkeit ein angemessenes
Ersatzrad anzubieten.


2. Pflichten des Mieters

Allgemeine Haftung:

Der Mieter haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und
Haftpflichtschäden. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit schuldhaft
verursachte Beschädigungen, den Verlust und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Pflichten. Kommt es
infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger

Beschädigung zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für
jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag).



Die Rahmengröße ist kein objektiver Maßstab und variiert je nach Hersteller und Geometrie. Deshalb bitten
wir bei der Reservierung ihre Daten zur Sitzhöhe (Mitte Tretlager bis Satteloberkante) und den Abstand zum
Lenker (Sattelspitze zur Lenkerklemmung) anzugeben. Ihre persönlichen Werte werden in ihrer Online-
Karteikarte gespeichert. Auf der Webseite von ROSE können die Maße der Modelle eingesehen werden
(https://www.rosebikes.de/fahrräder)

2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Bei einer Vorabbuchung wird eine
Anzahlung von 30,00 € pro Person fällig, der Restbetrag ist bis 4 Wochen vorher zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen
(weniger als 4 Wochen im Voraus) ist der gesamte Betrag zu entrichten. Im Falle einer Stornierung werden
die 30,00 € Anzahlung als Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr einbehalten.

2.2 Mit Verlassen der Radstation bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand des Fahrrades und dass eine
Einweisung in den Gebrauch, vor allem der sicherheitsrelevanten Komponenten, stattgefunden hat. Evtl.
Schäden sind vor dem Verlassen der Station anzuzeigen. Unterbleibt einen solche Anzeige, so haftet der
Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen Kosten, insbesondere bei Personen- und Sachschäden
Dritter.

Materialschäden am gemieteten Fahrrad selbst infolge eines Unfalls oder Sturzes sind durch das im Mietpreis
enthaltende "Rund um Sorglos-Paket" abgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden, welche in Folge von Vorsatz und/oder
grober Fahrlässigkeit herbeigeführt werden!

2.3. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad sorgsam zu behandeln und im Rahmen des Verwendungszwecks
(nur auf befestigten Wegen, kein Offroad-Einsatz) zu bewegen. Alle technischen Aspekte sind zu
berücksichtigen und Vorschriften zu befolgen, um gesundheitliche Schäden oder Schäden am Material zu
vermeiden. Das Fahrrad darf, mit Ausnahme bei Gebrauch eines Kindersitzes (und unter der Berücksichtigung
der zulässigen Gewichtslimits), nicht zum Transport von weiteren Personen genutzt werden. Die Kombination
von Fahrrad und Anhänger ist unzulässig.

2.4 Der Mieter bestätigt die Kenntnis, dass das zulässige Gesamtgewicht bei 110kg (Gewicht Fahrer +
Gewicht Ausrüstung + Gewicht Fahrrad) liegt. Sollte dieses überschritten werden, so tritt der Fahrer die
Verantwortung für auftretende Schäden (körperlicher wie materieller Art) und trägt die Kosten für eine evtl.
Reparatur (sowie evtl. entstehenden Folgekosten).

2.5 Der Mieter befolgt die geltenden Verkehrsvorschriften. Ein Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
sowie unter dem Einfluss von Medikamenten, die Auswirkungen auf das sichere Teilnehmen im
Straßenverkehr haben, ist untersagt.

Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrrades den Vermieter
benachrichtigen. Lässt sich bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten die Schuldfrage nicht eindeutig klären,
hat der Mieter die Polizei zu verständigen. In jedem Fall ist ein detaillierter Unfallbericht anzufertigen, mit
Namen und Anschriften aller beteiligter Personen (auch von evtl. Zeugen) und ggf. Kennzeichen bei
beteiligten Fahrzeugen.


2.6. Sollte der Mieter seine Pflichten, nach erfolgter Ermahnung, wiederholt verletzen, so bleibt es dem
Vermieter vorbehalten das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Eine Pflicht zur Rückerstattung der Kosten
durch den Vermieter existiert nicht.

2.7 Das Fahrrad ist gegen Diebstahl zu schützen. Eine entsprechende Versicherung gegen Diebstahl kann der
Vermieter nicht anbieten. Bei schuldhaft mitverursachtem Diebstahl haftet der Mieter gegenüber dem
Vermieter bis zu einer Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich der Mietkosten) und evtl. entstehende
Folgekosten (bspw. Mietausfall). Dem Mieter bleibt das Recht unbenommen ein unabhängiges Wertgutachten
in Auftrag zu geben. Allerdings trägt der Mieter alle dafür anfallenden Kosten.


2.8 Die Rückgabe des Fahrrades, inklusive der Bestandteile der

Ausstattung, muss am letzten Tag der Miete bis 17.00 Uhr in der vertraglich festgelegten Station erfolgen.
Das Fahrrad im selben Zustand wie bei der Übergabe und lediglich mit dem üblichen Grad von
Verschmutzung zurückzugeben. Sollte das Fahrrad verspätet zurückgebracht werden, behält sich der
Vermieter das Recht vor, einen weiteren Miettag zu berechnen. Wird das Rad nicht in der korrekten, vorher
festgelegten, Station zurückgegeben ist ein Betrag von 15€ zu entrichten.


2.9 Frühzeitige Rückgabe

Wird das Fahrrad vorzeitig (vor Ende des vertraglich festgelegten Rückgabedatums bzw. -zeit)
zurückgegeben, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.